
(...) Eine Richtsatzmiete kann nur im geförderten Wohnungsbau festgelegt werden. Für den freifinanzierten Wohnungsbau gilt das BGB und damit der Mietspiegel. In Berlin arbeitet die Landesregierung an einer rechtlichen Regelung, um die überhöhten Kostenmieten des alten sozialen Wohnungsbaus durch eine vom Mietspiegel unabhängige Richtsatzmiete zu ersetzen. (...)