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Petra Nicolaisen
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Frage von Marco U. •

Frage an Petra Nicolaisen von Marco U. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo und Guten Morgen,

Warum haben Sie gegen die Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes in der Coronakrise gestimmt?

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Sehr geehrter Herr Ulbricht,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am Donnerstag, den 14. Mai 2020, haben wir im Deutschen Bundestag über den von meiner Fraktion, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der SPD-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, das sogenannte Sozialschutz-Paket II, abgestimmt. Der Gesetzesentwurf wurde bei Enthaltung der Opposition angenommen.

Mit der Annahme des Entwurfs wurden zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen zur Senkung der sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie beschlossen, darunter die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Bezugsmonat sowie die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (I) um einmalig drei Monate, wenn der Anspruch im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Darüber hinaus wurden weitere Regelungen getroffen, um das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) anwendungsfreundlicher zu gestalten und so soziale Dienstleister bei der Krisenbewältigung zu unterstützen.

Den Gesetzesentwurf können Sie auf dieser Seite des Deutschen Bundestages abrufen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918966.pdf .

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses sind zwei Anträge eingereicht worden, die unter anderem für eine Erhöhung des Regelsatzes des Arbeitslosengeldes II, des sogenannten Hartz-IV-Regelsatzes, plädieren.

Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ mit dem Titel „Mit einem Corona-Aufschlag in der Grundsicherung das Existenzminimum sichern“, der unter der Drucksache 19/18705 veröffentlicht wurde, sah unter anderem vor, dass „[…] ein monatlicher Zuschlag auf den Regelsatz in der Grundsicherung nach SGB II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 100 Euro monatlich für Erwachsene gewährt“ werden sollte und „[d]ie Mehrbedarfszuschläge für behinderte, (chronisch) kranke, schwangere und alleinerziehende Menschen [sollten] ebenso anteilig erhöht.“ werden. Darüber hinaus sollte „ein monatlicher Zuschlag für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in Höhe von 60 Euro monatlich gewährt“ werden. Der Antrag kann auf dieser Seite des Deutschen Bundestages abgerufen werden: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918705.pdf .

Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ mit dem Titel „Sozialen Schutz auch während der COVID-19-Pandemie umfassend gewährleisten“, der unter der Drucksache 19/18945 veröffentlicht wurde, sah unter anderem vor, „ […] das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen (die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die Asylbewerberleistungen) […] rückwirkend ab 1. März 2020 für die Dauer der Krise um 200 Euro pro Person pro Monat zu erhöhen.“ Darüber hinaus sollte „allen Personen, die sich gegenwärtig in Deutschland aufhalten, Zugang zu existenzsichernden Leistungen gewährt werden“. Der Antrag kann auf dieser Seite des Deutschen Bundestages abgerufen werden: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918945.pdf .

Die beiden vorbezeichneten Anträge habe ich aus folgenden Gründen abgelehnt:

- Die bisherigen Maßnahmen, die mit dem am 25. März 2020 verabschiedeten Sozialschutz-Paket I und dem am 14. Mai 2020 beschlossenen Sozialschutz-Paket II eingeführt werden, stellen bereits weitreichende sozialrechtliche Hilfen dar. Dazu gehören unter anderem der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Bezugsmonat, ein erleichterter Zugang zum Arbeitslosengeld II durch Verzicht auf die Vermögensprüfung und die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (I) um einmalig drei Monate. Diese Maßnahmen federn die Situation der von der Corona-Krise Betroffenen ab.

- Das Sozialschutz-Paket II stellt zudem sicher, dass Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen versorgt werden können.

- Die vorgebrachten Forderungen nach einer Erhöhung nahezu aller Regelsätze stellen einen unverhältnismäßigen Finanzierungsaufwand dar. Sozialpolitische Maßnahmen betreffen mehrere Millionen Menschen. Daher ist es wichtig, dass der Finanzierungsaufwand in einem vertretbaren Rahmen bleibt und ausreichend argumentativ begründet wird. Die in den Anträgen vorgebrachten Forderungen stellen - meiner Meinung nach - jedoch eine enorme finanzielle Mehrbelastung dar, die nicht im Verhältnis zu den geringen Preissteigerungen stehen.

Sehr geehrter Herr Ulbricht, seien Sie versichert, dass wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch die Lage der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II im Blick haben und gegebenenfalls - sofern erforderlich - sozialpolitisch nachsteuern werden.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen

 

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