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Frage von Gerhard R. •

Frage an Petra Nicolaisen von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,

es geht um GENEHMIGUNGSFREISTELLUNGEN FÜR SCHWARZBAUTEN UND UM FRAUEN MIT MIGRÄNE IN ZU LAUTEN WOHNUNGEN

Nach Feststellung eines Rechtsanwalts aus NRW ergibt sich aus der früheren Genehmigungsfreistellungsregelung in der Landesbauordnung für NRW(§ 67 Abs. 2), dass es für Schwarzbauten eine spätere Genehmigungsfreistellung nicht geben darf. www.baurecht.de/forum/messages/16434.html

Der § 68 Absatz 3 LBO-Schleswig-Holstein(Monatsfrist für Baubeginn) unterscheidet sich nicht von § 67 Abs. 2 LBO-NRW!

DESHALB MEINE FRAGE: IST DEN BAUÄMTERN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN BEKANNT, DASS ES IM REGELFALL FÜR SCHWARZBAUTEN EINE SPÄTERE GENEHMIGUNGSFREISTELLUNG NICHT GEBEN DARF?

In NRW beschloss der Landtag am 14.12.16 - u.a. wegen Baumängel! - die
Abschaffung des Freistellungsverfahrens.
www.landtag-nrw.de
Dokumente/Recherche
Suchfunktion Landesbauordnung

Beispiel: In einem mit Baugenehmigung errichteten Mehrfamilienhaus(Altbau) wird später ohne Baugenehmigung das Dachgeschoss als Wohnung zum Zwecke der Vermietung gebaut. Der Bauherr wird von der darunter wohnenden Nachbarin mit Migräne wegen Lärmbelästigungen veranlasst, nachträglich eine Baugenehmigung zu beantragen. In der Zwischenzeit war aber das mangelhafte Freistellungsverfahren eingeführt worden.

Unter www.agrud.de finden Sie eine Selbsthilfeinitiative für Frauen mit Migräne: "Vermeidungsstrategien im sozialen Umfeld stellen in diesen Fällen oft die einzige Möglichkeit dar, ein Wiederauftreten von Symptomen oder eine Verschlimmerung des Krankheitsverlaufes zu vermeiden." AGRUD erwähnte weitere Fälle, in denen die Personen vor Lärmbelästigungen zu schützen sind.

IST DIE CDU DAFÜR, DASS DIESEN KRANKEN DIE RISIKEN DES FREISTELLUNGSVERFAHRENS ERSPART BLEIBEN? Wenn die CDU dieses für den Staat kostengünstige Verfahren befürwortet: Warum soll es durch die Einbeziehung von Schwarzbauten in Verruf gebracht werden?

Gruß
Gerhard Reth

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