Hallo Herr Aumer Ich installiere gerade eine Solaranlage. Warum ist meine Einspeisevergütung jetzt in Gefahr? Warum wird der energetische Wandel plötzlich hinterfragt? Herzliche Grüße, Hans F.

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bundeswirtschaftsministerin strebt mit ihrem 10-Punkte-Plan einen Kurswechsel in der Energiepolitik an. Ziel ist es, Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit übereinzubringen. Faktoren, um dies dauerhaft zu erreichen sind: Verlässlichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Kostentragfähigkeit des Energiesystems für unseren Wirtschaftsstandort.
Einer der 10-Punkte ist die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung, an deren Stelle differenzierte Finanzierungsmodelle treten. Die Diskussionen über die detaillierte und konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens wird mit dem Gesetzentwurf im Bundeskabinett und anschließend im Bundestag zu führen sein.
Klar ist aber schon heute, dass bestehende Anlagen oder Anlagen, die vor in Kraft treten eines neuen Gesetzes in Betrieb gehen – wie Ihre – weiterhin die jeweilig gültige Einspeisevergütung erhalten. Es besteht also Bestandsschutz. Auch der Ausbau erneuerbarer Energien wird nicht hinterfragt, sondern den sich verändernden Marktbedingungen angepasst. Weiterhin strebt die Bundesregierung an, bis 2030 unseren Strom aus 80 Prozent erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen.
Grundsätzlich müssen staatliche Förderungen immer den Marktgegebenheiten angepasst werden. Diese Reformbedürftigkeit zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung selbst sehr deutlich. Während diese vor 20 Jahren noch bei über 54 Cent pro kWh lag, beträgt sie in diesem Jahr knapp unter 8 Cent pro kWh. Der Sinn, den Ausbau erneuerbarer Energien maßgeblich über dieses Instrument zu fördern, steht daher mit Blick auf die notwendige Steuerung, der momentan teilweise ungenutzten Stromerzeugung (Stichwort Redispatch), dem Strommarkt, dem Netzausbau und der sozialen Verträglichkeit in Frage. Die Maßnahme ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass diese Anlagen nicht über die derzeitige Einspeisung rentabel werden, sondern über Speicherung und Eigenverbrauch.
Es besteht also Handlungsbedarf. Der Vorstoß der Bundeswirtschaftsministerin zielte in diese Richtung, um die notwendige Diskussion über die Zukunft unseres Strommarktes zu beginnen. Auch wenn es gilt den Gesetzentwurf noch abzuwarten, wird es in meinen Augen darum gehen, die momentan verschiedenen Interessenlagen von Solarunternehmen, Privatpersonen und Energieunternehmen sowie dem Stadtwerkeverband bestmöglich übereinzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer