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Frage von Birgit L. •

Frage an Peter Aumer von Birgit L. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Aumer,

Ihre Partei vertritt noch immer die Ansicht, das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften steuerlich nicht mit Ehen gleichzustellen seien. Dies auch dann nicht, wenn Kinder vorhanden sind, in der Lebensgemeinschaft versorgt und erzogen werden. Wir sind 2 nach dem LPartG verpartnerte Frauen mit 2 Kindern, die wir gemeinschaftlich versorgen. Wir werden besteuert wir 2 Alleinverdiener ohne Kinder, beide Steuerklasse 1, ohne Steuerbegünstigung.
Mein Kollege ist mit einer Frau verheiratet. Er hat keine Kinder. Er wird trotzdem durch das Ehegattensplitting steuerlich begünstigt, da er ja verheiratet ist. Am Ende des Monats bekommt er für dieselbe Arbeit mehr Geld auf sein Konto überwiesen. Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung? Warum werden nicht Familien mit Kindern steuerlich begünstigt (z.B: durch Ehegattensplitting), unabhängig von der sexuellen Orientierung?
Wie rechtfertigen Sie diese finanzielle Ungleichbehandlung? Sind wir für Sie etwa keine "Familie"? Ist Familie nicht dort wo Kinder sind?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.07.2010 (Az: 1 BvR 2464/07 und 1 BvR 611/07) zum Erbschaftssteuerrecht bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften unter anderem formuliert: "Geht die Förderung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertige die bloße Verweisung auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung nicht."

Wird Ihre Partei im Lichte dieses Urteils ihren gegenwärtigen Standpunkt zur steuerrechtlichen Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften aufrechterhalten? Ein Überdenken wäre hier wohl mehr als notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Liebscher

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Liebscher,

ich habe mich entschieden, nicht am Internetforum "abgeordnetenwatch" teilzunehmen.

Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage aber auf persönlichem Weg. Bitte nutzen Sie dazu eine der vielen Möglichkeiten, um mit mir in Kontakt zu treten. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage http://www.peter-aumer.de . Zudem besteht die Möglichkeit, mich in einer meiner Bürgersprechstunden aufzusuchen. Meine Mitarbeiter werden Ihnen gerne einen Termin vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Aumer, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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