Nach den neuen Rentenplänen muss ich ca. 50 Jahre einzahlen, um die abschlagsfreie Rente zu erhalten. Was ist daran sozial oder gerecht?
Sehr geehrter Herr Aumer,
Ich bin Jahrgang 1968 und kann derzeit mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dann habe ich aber bereits 47 Jahre lang Beiträge gezahlt. In Deutschland liegt der Durchschnitt der Erwerbstätigkeit meines Wissens bei 40 Jahren. Nach den neuen Rentenplänen muss ich bis 67 Jahre und 4 Monate arbeiten, also fas 50 Jahre. Was finden Sie daran gerecht?
Die Wirtschaft hält das angesichts des Fachkräftemangels für gerecht, hält aber an der Rente nach 35 Jahres fest genauso wie Sie. Das ist doch sinnwidrig oder geht es nur darum, dass Beschäftigte früher in Rente gehen sollen um Abschläge vornehmen zu können?
Das Argument Generationengerechtigkeit kann auch nicht greifen. Viele junge Menschen fangen doch erst später an zu arbeiten. Wo ist die Verantwortung dieser Menschen gegenüber der Versichertengemeinschaft. Man kann die Verantwortung nicht immer auf die ältere Generation schieben.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Empfehlung der Rentenkommission ist es, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Die Kommission argumentiert anhand folgender Zahlen: seit 2015 haben etwa 30 Prozent aller Altersrentenzugänge die Möglichkeit des abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugangs für besonders langjährig Versicherte genutzt. Ihre durchschnittliche Zugangsrente betrug 2025 1.677 Euro und lag damit rund ein Drittel höher als im Durchschnitt der Altersrente für langjährig Versicherte mit 1.257 Euro. Die Daten zeigen, dass von der jetzigen Regelung vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen die bestehende Regelung nicht in Anspruch nehmen. Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Abschlagsfreiheit faktisch zu höheren Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft führt. Aufgrund der fehlenden Grenzen bei Hinzuverdienstmöglichkeiten, besteht zudem ein zusätzlicher ökonomischer Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.
Nach der Erarbeitung des ersten Referentenentwurfs wird es im parlamentarischen Verfahren darum gehen, zu prüfen inwiefern diese Annahmen, dass es hier nicht zu sozialen Härtefällen kommt und über das Gießkannenprinzip die GRV destabilisiert wird, der Lebens- und Versichertenrealität standhalten.
Für mich ist klar, dass es bei einer Abschaffung erstens eine verlässliche Regelung entsprechend des Vertrauensschutzes bedarf. Und zweitens angepasste Schutzregelungen zu erarbeiten sind, die beispielsweise schwere körperliche Arbeit, soziale Härtefälle und die Lebensleistung des Einzelnen wahren und respektieren. Ihre Argumentation bringe ich gerne in den anstehenden Debatten ein.
Vielen Dank für Ihre Mühe mir zu schreiben und mir Ihre Perspektive mitzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer

