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Frage von Tatiana A. •

Frage an Peter Altmaier von Tatiana A. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Altmaier,

Ich frage mich, ob die Deckungsvorsorge für Kernkraftwerke in Deutschland wirklich ausreicht. Welche rechtliche Bindung haben Ihrer Meinung nach die gegenseitigen Garantiezusagen (gemäß der Solidarvereinbarung) der Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke in Deutschland? Immerhin gelten diese im Rahmen der Deckungsvorsorge für 2,24 Mrd € pro Anlage und Schadensereignis, gemäß § 13 Abs. 3 AtG. Lediglich 255,6 Mio. € werden über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wäre es nicht sinnvoller eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für AKW-Betreiber einzuführen?

Dürfen Betreiber von Kernkraftwerken die Gesellschaftsform GmbH haben?
Ist das volkswirtschaftliche Risiko nicht zu groß wenn die Haftung eines Betreibers dermaßen reduziert wird? Gibt es Vorgaben für die Gesellschaftsform eines Unternehmens, das Kernkraftwerke errichtet, betreibt und abbaut?

Danke für Ihre Zeit.
Freundliche Grüsse,

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Antwort ausstehend von Peter Altmaier
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