Durch die neuen Begutachtungen auf Grundlage der fünf Pflegegrade sind weit mehr Pflegebedürftige in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft worden, die damit höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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