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Paul Ziemiak
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Frage von Michael v. •

Frage an Paul Ziemiak von Michael v. bezüglich Umwelt

Schon weit unter den deutschen Grenzwerten treten durch den Mobilfunk Krebs und Erbschäden auf, aber auch Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Fruchtbarkeitsstörungen und vieles mehr (https://kompetenzinitiative.com/broschuerenreihe/). Die Grenzwertfestlegung erfolgt unter der Initiative der ICNIRP, die als privater, industrienaher Verein der Mobilfunkindustrie agiert. Dieser Verein wählt seine Mitglieder selbst aus. Das sind sogenannte Wissenschaftler, die behaupten, die Strahlung sei unterhalb der Grenzwerte ungefährlich. Zudem gibt es zwischen dem ICNIRP und dem Bundesamt für Strahlenschutz, der EU-Kommission und der WHO personelle Verflechtungen (https://klaus-buchner.eu/wp-content/uploads/2019/06/FB-Mobilfunk_Web_26-06-19-1.pdf). Wie ist es möglich, dass ein privater Verein mit Nähe zum Mobilfunk tonangebend ist, wenn es um Strahlenbelastung bzw. Strahlenschutz durch Mobilfunk geht? Warum wird dazu kein wissenschaftlich anerkanntes, neutrales bzw. unabhängiges Gremium herangezogen, um die Bevölkerung und deren politischen Vertreter vor Gesundheitsschäden durch Strahlenbelastung zu informieren bzw. zu schützen, zumal durch den geplanten Ausbau von 5G die Strahlenbelastung noch intensiviert wird?

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Sehr geehrter Herr v. L.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ist eine internationale unabhängige wissenschaftliche Organisation, die von der WHO anerkannt ist. Die ICNIRP besteht aus Mitgliedern und weiteren wissenschaftlichen Experten aus den Bereichen Biologie, Epidemiologie, Physik, Biophysik und Medizin https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nieder-und-hochfrequenz/hochfrequente-felder/grenzwerte-bei-hochfrequenten-emf/. Mitglieder dürfen nicht bei Hersteller- oder Betreiberunternehmen beschäftigt sein und müssen ihre persönlichen Interessenkonflikte offenlegen, die wiederum auf der Homepage veröffentlicht werden https://www.icnirp.org/en/about-icnirp/commission/index.html. Die ICNIRP hat 1998 eine Grenzwertempfehlung insbesondere für hochfrequente elektromagnetische Felder veröffentlicht. Diese wurde in die EU-Ratsempfehlung übernommen und ist auch die Basis für die 26. BImSchV. Eine Überarbeitung wird in den nächsten Monaten erwartet.
Die Finanzierung der ICNIRP erfolgt durch Zuschüsse nationaler und internationaler öffentlicher Institutionen wie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), dem Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI") und der International Radiation Protection Association (IRPA). Um die Unabhängigkeit der ICNIRP zu sichern, können nur Spenden von Privatpersonen oder von Unternehmen, die in keiner Weise mit dem Bereich der nichtionisierenden Strahlung in Verbindung stehen, angenommen werden. Aus Gründen der Transparenz können Spenden nicht anonymisiert werden und werden in einem ICNIRP-Spendenbericht aufgeführt. https://www.icnirp.org/en/about-icnirp/funding-governance/index.html
Kurzum bin ich der Meinung, dass ein hohes Maß an Neutralität und Transparenz beim ICNIRP gewährleistet ist. Die EU und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkennen die Arbeit der ICNIRP im Rahmen ihrer eigenen Normen für Neutralität und Objektivität von wissenschaftlichen Institutionen an.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak

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