
(...) Es wäre unverhältnismäßig, sämtliche rechtswidrigen Inhalte im Netz staatlicherseits zu kontrollieren, zu sperren oder gar zu entfernen. Deshalb haben wir in der Großen Koalition beschlossen, mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ein Spezialgesetz zu verabschieden und deutlich zu machen, dass sich das Access Blocking allein auf Seiten bezieht, die kinderpornografische Inhalte haben. (...)