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Paul Lehrieder
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Frage von Heike H. •

Frage an Paul Lehrieder von Heike H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte "unsere Gesundheit ist das am meisten zu schützende Gut"?

Diesen Satz fand ich als Einstieg in mein Problem einen guten Start.
Ich habe in München Freunde. Meine Freunde haben das eigentliche Problem, denn sie haben einen Sohn mit der sog. Mondscheinkrankheit ( lat. Xeroderma Pigmentosum). Es ist ein Gendefekt und die Symptome sind, dass dieser Junge und noch weitere 50 andere Patienten UV-Licht (also Sonnenstrahlen) meiden müssen. D.h. diese Patienten dürfen nicht an das Tageslicht. Sie können nur in Ausnahmefällen mit Schutz (UV-Schutzkleidung, UV-Sonnenschutzcreme usw.) am normalen Leben teilhaben. Nun haben wir Probleme mit den gesetzlichen Krankenkassen, denn diese Krankheit steht anscheinend in keinem Krankheitskatalog und wird somit in keinster Weise finanziell aufgefangen. Also man bekommt keine Sonnenschutzcreme, keine UV-Schutzkleidung einfach gar nichts. Keiner fühlt sich zuständig, alles wird hin- und hergeschoben. Letzendlich müssen die Patienten dafür selber aufkommen. Das Resultat von "in die Sonne gehen" ist der Hautkrebs. Und falls dieser wieder mal aufgetreten ist, wird die OP bezahlt von der Krankenkasse. Es leuchtet mir einfach nicht ein, warum diese OP´s bezahlt werden, die viel teurer sind, als die Sonnenschutzcreme sozusagen als Verhütung. Wenn ich als Frau zum Frauenarzt gehe, bekomme ich doch auch meine Vorsorge bezahlt. Warum geht das hier nicht? Und wir reden nicht von einer OP in 5 Jahren, sondern wir reden von min. 5 OP´s in einem Jahr. Abgesehen davon dass es den "Mondscheinkindern" auch seelisch sehr schlecht geht, weil sie kaum Kontakt zur Außenwelt haben können, werden sie auch noch sooooo im Stich gelassen. In meinem Bundesland (NRW) gibt es 7 Patienten und ich kämpfe und kämpfe. Ich habe eine Petition geschrieben und sie ist noch in Bearbeitung. Aber die Sonne scheint und dieses Jahr ist schon ein Mondscheinkind verstorben.

Gruß,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Harrison,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihren Einsatz für die sogenannten
"Mondscheinkinder".

Sie sprechen in diesem Zusammenhang Probleme mit der gesetzlichen Krankenkasse an, insbesondere was die Kostenübernahme von UV-Schutzkleidung oder Sonnenschutzcreme betrifft.

Bei der von Ihnen erwähnten Schutzkleidung handelt es sich - wie bei Kleidung allgemein - um einen Gebrauchsgegenstand. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind aber nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt. Gebrauchsgegenstände werden selbst dann nicht zu Hilfsmitteln, wenn sie an die jeweilige Behinderung angepasst werden.

Wenn allerdings tatsächlich nachgewiesen ist, dass nur durch die entsprechende Schutzkleidung die Entstehung von Tumoren verhindert werden kann, könnten die Betroffenen gemäß § 33 SGB V gegenüber ihrer Krankenversicherung anführen, dass der Anteil der Krankenbehandlung beim Einsatz dieser Produkte überwiegt. Man könnte dann im Einzelfall unter Einbeziehung des Medizinischen-Dienstes der Krankenkassen die Voraussetzungen prüfen (eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse ist immer gegeben).

UV-Schutzcremes sind dagegen auf jeden Fall Gebrauchsgegenstände, die in den Eigenverantwortungsbereich fallen (zumindest aus Hilfsmittelsicht) und daher nicht von den Krankenkassen übernommen werden können.

Dazu sollten Ihre Bekannten aber auf Jeden Fall Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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