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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Patrick Sensburg von Wolfgang A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Sensburg,

ab August 2006 gilt die EU-Richtlinie ECE48 Ergänzung 07, die besagt, dass es für den Fahrzeugbesitzer möglich sein muss, bei danach neu konstruierten Fahrzeugen sämtliche Kleinstreparaturen, wie beispielsweise den Lampenwechsel, selber durchzuführen.

Bei meinem 1 Jahr alten, danach neu konstruierten Fahrzeug kann ich nicht alle Lampen selber wechseln. Der Austausch der vorderen Scheinwerferbirnen kostet beispielsweise jeweils 24,95 Euro. Andere Hersteller verlangen für diese Kleinstreparatur teilweise deutlich mehr.

Auf meine Anfrage bei der Rechtschutzversicherung teilte mir deren Rechtsanwalt mit, dass Deutschland die oben genannte EU-Richtlinie nach 7 Jahren noch immer nicht umgesetzt hat. Dadurch entstehen Millionen Autobesitzern in unserem Land unnötige, völlig vermeidbare Mehrkosten.

Im Sinn des Verbraucherschutzes möchte ich von Ihnen gerne wissen, warum Deutschland diese EU-Richtlinie noch immer nicht umgesetzt hat und wann dies zu Gunsten der Verbraucher (und zu Lasten der Automobilindustrie) geschehen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Adamek

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Adamek,

vielen Dank für Ihre Frage! Die UN ECE Regelung Nr. 48, Änderungsserie 04 „Anbau der Beleuchtungseinrichtungen“ wurde mit der Richtlinie 2008/89/EG ab dem 16. Oktober 2009 verbindlich für alle Mitgliedsstaaten – auch für Deutschland. Sie enthält die verpflichtende Ausrüstung mit Tagfahrleuchten sowie den von Ihnen angesprochenen Passus zum Wechseln der Leuchtmittel. Mit Gleitverweis in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Richtlinie umgesetzt.
In der Praxis beantragen die Fahrzeughersteller für neu entwickelte Fahrzeuge eine EG Typgenehmigung – in Deutschland ist dies beim Kraftfahrtbundesamt möglich. Für die Erteilung einer Genehmigung wird überprüft, ob die geltenden Vorschriften vom Hersteller beachtetet wurden. Mit dieser Genehmigung können die Neufahrzeuge dann ohne Hürden in jedem Mitgliedsstaat der EU zugelassen werden.

Gleichwohl habe ich nun nicht zum ersten Mal mitgeteilt bekommen, dass ein leichtes Wechseln der Leuchtmittel im Ergebnis doch nicht möglich ist. Das Bundesverkehrsministerium ist über diesen Umstand in Kenntnis. Es ist denkbar, dass die Hersteller nach der Abnahme Extras einbauen, die ein leichtes Wechseln nicht mehr ermöglichen. Dieser Zustand ist nicht zufriedenstellend. Ich werde Ihren Hinweis daher für meine weiteren Gespräche in dieser Angelegenheit nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg