
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält eine allgemeine Sorgfaltspflicht für alle Verkehrsteilnehmer, die besagt, dass ein Fahrzeug stets sicher geführt werden muss (§ 1 StVO). Hierbei kann auch ein ungeeignetes (oder fehlendes) Schuhwerk eine Rolle spielen und einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen Sorgfaltspflichten begründen.