Sehen Sie eine "Handwerkerausnahme" - im Rahmen des Bundesfernstraßenmautgesetztes - auch für Betriebe des Garten- und Landschaftsbau vor?
Sehr geehrter Herr Minister Schnieder,
im Rahmen des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) wurde neben der CO2-Komponente auch die Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. In der "Handwerkerausnahme" sind Ausnahmen für Handwerksbetriebe vorgesehen. Da Garten- und Landschaftsbauer nicht als Handwerk gelistet sind, gilt für diese auch keine Ausnahme im Gesetz. Im Juli 2024 gab es einen Antrag der CDU/CSU "Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen - Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppe durch die Erweiterung der LKW-Maut" (DS 20/11956). Auch auf Ihrer Webseite setzen sie sich für Ausnahmen ein (Quelle: https://www.patrick-schnieder.de/artikel/lkw-maut-eu-kommission-widerspricht-bundesregierung). Wie ist ihr Standpunkt nun als Verkehrsminister dazu?
Herzlichen Dank für die Beantwortung.