Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass insbesondere die Familie sowie Freunde und Bekannte des Opfers angesichts der Verfahrensführung des US-Militärgerichts wütend sind, große Ungerechtigkeit empfinden und sich wünschen, dass die deutschen Behörden das Verfahren fortgeführt hätten. Dass dies nicht geschehen ist, liegt jedoch nicht an den Regelungen des Truppenstatus, sondern an der Entscheidung der deutschen Strafverfolgungsbehörden.