Inwieweit ist davon auszugehen, dass die Bahnstrecken mit den höchsten NKU Ergebnissen auch wirklich reaktiviert werden? (Beispiel RLP)

Sehr geehrter Herr R.,
die Zuständigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegt bei den Ländern und Kommunen bzw. den von ihnen beauftragten Aufgabenträgern. Dazu gehören Planung, Finanzierung und Organisation des ÖPNV – einschließlich der Gesamtverantwortung für das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Der Bund unterstützt die Länder dabei in erheblichem Umfang finanziell, vor allem über das Regionalisierungsgesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) – allein in diesem Jahr mit über 13 Milliarden Euro. Mit der GVFG-Novelle von 2020 haben die Länder zudem deutlich bessere Möglichkeiten erhalten, Infrastrukturprojekte des schienengebundenen ÖPNV mit Bundesmitteln zu fördern. So kann die Reaktivierung von Schienenstrecken für den Nahverkehr mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten durch den Bund unterstützt werden.
Auch für Reaktivierungsprojekte in Rheinland-Pfalz ist der Bund grundsätzlich bereit, eine finanzielle Unterstützung über das GVFG zu prüfen. Die Initiative muss jedoch vom Land selbst ausgehen, da es im Rahmen seiner Zuständigkeit für den ÖPNV über die Prioritäten bei Investitionen in die Nahverkehrsinfrastruktur entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder