1.) Werden Sie die 2023er-Empfehlungen vom Verkehrsgerichtstag bzgl. der Halterhaftung aufnehmen und gesetzlich verankern? 2.) Wollen Sie Tempo 30 innerstädtisch?
Guten Tag Herr Schnieder,
1.)
immer wieder hat die Justiz das Problem, die Verantwortlichen von Verstößen und Straftaten im Verkehr zu ermitteln.
Das bindet eine enorme Kapazität in der eh schon überlasteten Justiz und hat vor allem zur Folge, dass die Opfer dieser Taten leider oft genug keine Gerechtigkeit erfahren.
Bei allem Respekt vor unserer Verfassung darf es nicht so weit kommen, dass Datenschutz zum Täterschutz wird.
https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/media/Editoren/Empfehlungen/2023_empfehlungen_61_vtg.pdf
2.)
Immer mehr Städte in Europa haben innerstädtisch Tempo 30 eingeführt und seit dem keine getöteten und kaum noch schwerverletzte Unfallopfer zu beklagen.
Ich möchte diesem Thema mit humanistischen und christlichen Überlegungen begegnen.
Der Mensch ist nun mal ein fehlerbehaftetes Wesen und denken Sie nicht auch, dass man die Regeln so gestalteten sollte, als dass die Auswirkungen von Fehlern möglichst minimiert werden?
Wollen Sie daher Tempo 30 einführen?