Wo bleibt Ihre Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Wir als Psychotherapeuten verfolgen mit großer Sorge die Pläne zur Einbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen und zur Streichung bzw. Kürzung der psychotherap. Strukturzuschläge im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Wir bitten Sie eindringlich, diesen Maßnahmen nicht zuzustimmen.
Faktencheck:
• Psychotherapie verhindert Folgekosten
• Besonders betroffen wären Patienten mit akutem Behandlungsbedarf
• Eine Budgetierung setzt Fehlanreize
• Die wirtschaftliche Existenz der PraxeWir brauchen Ihre politische Stimme!
Wir bitten Sie deshalb, sich im parlamentarischen Verfahren für den Erhalt der ambulanten psychotherap. Versorgung einzusetzen.
Setzen Sie sich ein:
• für das Weiterbestehen der extrabudgetären Vergütung aller psychotherap. Leistungen,
• für den Erhalt der Zuschläge der Kurzzeittherapie,
• für die Rücknahme der Honorarkürzungen,
• für den Erhalt des Primärzugangsrechts.
Damit ich auch morgen noch meine Patienten gut versorgen kann!

