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Patrick Breyer
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Frage von Felix S. •

Werden Sie eine Verfassungsklage einreichen um die Sperrklausel zu ändern, damit Gruppen unter 5% mit beratender Stimme in Parlamente einziehen können und so den Wählerwillen besser umsetzen?

Sperrklauseln sind grundsätzlich zulässig hat das Verfassungsgericht festgestellt. Diese dürfen aber nicht strenger sein, als es nötig ist um das Ziel der Regierungsfähigkeit zu fördern. Dafür ist einzig die Einschränkung des Stimmrechtes nötig und nicht der Ausschluss vom Wähler gewollter Politiker aus dem Parlament. Berlin hatte bis 1990 beratende Abgeordnete im Bundestag. Beratende MdB & MdL können Reden halten, Anträge unterstützen, Fragen stellen, in Ausschüssen mitarbeiten und Netzwerkarbeit leisten... Einzig bei der Kanzlerwahl und bei einfachen Gesetzen wäre ein Entzug des Stimmrechtes denkbar. Beim Grundgesetz sollen alle abstimmen dürfen, damit die Hürde für eine 2/3 Mehrheit hoch ist. Bei großen Koalitionen kann das die Handlungsfähigkeit der Opposition steigern, da Untersuchungsausschüsse leichter eingesetzt werden können. Opposition hat selten etwas vom Stimmrecht, da Koalitionen meist die Mehrheit haben. Das Argumetieren und Netzwerken vor Abstimmungen ist wichtiger.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihren spannenden Vorschlag.

Bereits abgelehnt hat das Bundesverfassungsgericht das Argument, die Einführung einer Ersatzstimme für Wähler:innen von Kleinparteien sei vorgeschrieben, weil dies die Regierungsfähigkeit nicht gefährde. Meines Wissens noch nicht entschieden wurde, ob die Stimmen von Kleinparteien wenigstens durch beratende Mitglieder vertreten sein müssen.

Wir werden über die Frage nachdenken. Wenn Sie weitere Informationen zu dieser Rechtsfrage haben, lassen Sie sie mir bitte zukommen.

Mit freundlichen Grüen

Dr. Patrick Breyer, MdEP

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