Auch andere gesetzliche Bleiberechtsregelungen, die es jetzt bereits schon gibt im Aufenthaltsgesetz, sollen so gestaltet werden, dass mehr Menschen sie in Anspruch nehmen können. Zukünftig soll man nach 6 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung bekommen, nicht erst nach 8 Jahren wie bisher.
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