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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Peter S. •

Ist den Grünen eigentlich die totale Überforderung von Rentnern und Familien,bei der geforderten aufwendigen und teuren energetischen Sanierung ihrer alten Häuser wirklich vollumfänglich bekannt?

Sehr geehrter Herr Nouripour!Gerade die alten Häuser,ob geerbt oder gekauft,werden ganz überwiegend von Rentnern und Familien mit Normaleinkommen selbst bewohnt.Diese alten Häuser der 60er bis 80er Jahre sind aufgrund der hohen geforderten energetischen Sanierungsmaßnahmen besonders kostenintensiv!Hier treffen in der Realität unüberbrückbare Gegensätze aufeinander,die nicht zusammenpassen, außerordentliche gesellschaftliche Probleme verursachen werden.
○ Rentner und Familien mit Normaleinkommen ○ keine Rücklagen ○ nicht höher kreditwürdig○ alte Häuser ○ drohende aufwendige teure Sanierungskosten! Mir scheint das nicht lösbar!Und gerade die Grünen Sanierungsantreiber scheinen mir dieses riesengroße kommende Problem noch nicht wirklich vollumfänglich erkannt zu haben.
NOCHMALS AUF DEN PUNKT GEBRACHT:EIGENHEIMBESITZER MIT WENIG GELD,HABEN DIE GRÖßTEN SANIERUNGSKOSTEN!
Welche Lösung sehen Sie für Eigentümer,wenn die Sanierungskosten so hoch werden,dass sie unbezahlbar sind?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gebäude verursachen bis zu 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. Wenn wir die Klimaziele einhalten wollen, müssen wir da dringend ran. Mit dem Gebäudeenergiegesetz machen wir Klimaschutz konkret und befreien uns aus der Abhängigkeit von fossilen Energien. Daher machen wir uns dafür stark, dass ab 2024 alle neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme zu betreiben sind.

Gleichzeitig sorgen wir für einen umfassenden sozialen Ausgleich, der sowohl Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Mieter*innen bei der Umstellung unterstützt, während wir uns aus der teuren und klimaschädlichen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen lösen – damit Wärme auch in Zukunft bezahlbar bleibt.
Wie geplant, setzt das GEG klare Investitionsanreize und gewährleistet Übergangsfristen und Übergangslösungen und gezielte Förderung. Das heißt konkret:

• Die Maßgabe zum erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Wenn die alte Heizung ordnungsgemäß funktioniert, darf sie wie bisher weiter betrieben werden. Bestehende Heizungen können ebenso weiterhin repariert werden.
• Bestehende Heizungen können weiter betrieben, kaputte Heizungen repariert werden.
• Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht sofort erfolgen muss.
• Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind, abhängig von der Betriebsdauer, längere Fristen für den Austausch vorgesehen. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sind besondere Fristen enthalten. Hier dürfen Heizkessel noch bis zu 20 Jahre, längstens bis Ende 2044, mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Hinzu kommen Übergangsfristen bei Totalschaden der Gas- oder Ölheizung (Havarie) und dem Wechsel des Heizsystems.
• Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen: In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent klimafreundlichen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, mit verschiedenen Technologien die Vorgabe fürs Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
• Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden. Ziel ist es, die Förderung sozial gerecht auszugestalten.

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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