(...) Es hat ihn und die anderen engagierten Mitglieder unserer Selbsthilfegruppe unangenehm überrascht, als in der vergangenen Woche die Aufforderung der GEZ an ihn erging, zusätzliche Telekommunikationsgebühren im Rahmen seiner Aktivität als Selbstgruppenleiter zu zahlen, da er diese Aktivität in privaten Räumen tätigt. Die Rechtmäßigkeit dieses Zahlungsbescheids ergibt sich offensichtlich aus dem Rundfunkvertrag des Landes. (...)