(...) Es ist auch nicht richtig, dass es einen Fraktionszwang geben soll. Artikel 38 Absatz unseres Grundgesetzes regelt eindeutig, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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