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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Andreas M. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Andreas M. bezüglich Verkehr

Was gedenken Sie gegen die Bettel-Ampeln zu unternehmen und die entfernten Zebrastreifen an den Ampeln, um die Verkehrssicherheit der Fußgänger wiederherzustellen?

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Sehr geehrter Herr M.,

in Hamburg gibt es Ampelanlagen, an denen es für den Fuß- und Radverkehr teilweise nur auf Anforderung Grün gibt. An diesen Kreuzungen erfolgt die Schaltung auch für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer „bedarfsorientiert“. Einer Verkehrsteilnehmergruppe wird nur dann Grünzeit zur Verfügung gestellt, wenn hierfür tatsächlich eine Nachfrage vorhanden ist. Dies gilt sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr als auch für den Fußgänger- und Radverkehr. Die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger wird dadurch nicht eingeschränkt.

Für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt diese Nachfrage durch in die Fahrbahn verlegte Anforderungsschleifen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer melden ihren Bedarf durch Betätigen eines Tasters. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer parallel zur Hauptlastrichtung führt diese Schaltung zu minimierten Wartezeiten, da deren Grün nur bei konkreter Anforderung aus der Nebenrichtung unterbrochen wird. Zunehmend erfolgt auch für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer eine automatische Erkennung der Nachfrage, durch an der Ampel installierte Wärmebildkameras. Der Fußgänger- und Radverkehr muss dann keinen Taster betätigen, sondern erhält automatisch Grün.

Ampelanlagen mit einer bedarfsorientierten Steuerung kommen vor allem im Zusammenhang mit der Busbeschleunigung zum Einsatz. Sie dient dazu, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten, damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger ihn nutzen.

Der zuständige Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wägt in seinen Verkehrsschaltungen fortlaufend die Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ab. Dabei ist auch die Anzahl der Personen zu berücksichtigen, die sich im Planungsfeld (einschließlich der in den Bussen sitzenden Personen), im motorisierten Verkehr bzw. als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrer und Radfahrerinnen bewegen.

Den zweiten Teil Ihrer Frage kann ich nicht nachvollziehen. An Ampelanlagen gibt es keine Zebrastreifen. Entweder handelt es sich um einen Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen genannt) oder es handelt sich um eine Lichtzeichenanlage (umgangssprachlich Ampel genannt). Vielleicht können Sie diese Frage noch konkretisieren?

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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