(...) Auch eine Schuldentilgung (Zinstilgung) der Bundesrepublik Deutschland besagt nicht, dass dem Bruttoinlandsprodukt das Kapital entzogen wird. Es darf nicht außer Betracht gelassen werden, dass dem deutschen Bruttoinlandsprodukt Kapital aus der Exportwirtschaft und den Auslandsdirektinvestitionen (z.B. Vermögensanlagen ausländischer Firmen) zufließt, so dass ein vollständiger Kapitalentzug durch Schuldentilgung ausgeschlossen ist. (...)
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