
(...) Unabhängig davon sehe ich jedoch nicht, dass es, wie von Ihnen befürchtet, infolge des EuGH-Urteils zu einer missbräuchlichen Leistungsgewährung an EU-Bürger kommt, die nicht in Deutschland leben. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten nur Personen, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 7 Abs. (...)