
(...) Der Gesetzgeber hat die Höhe des Mehrbedarfs daher nicht festgelegt. Die Bundesagentur für Arbeit folgt bei der Ermittlung des Mehrbedarfs den Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen, die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erarbeitet werden. (...)