
(...) Die Daten der für die Rentenberechnung maßgeblichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen liegen immer erst zum Ende eines Jahres vor. Da die Renten so steigen sollen wie die tatsächlich versicherten Löhne, wird die endgültige Rentenanpassung anhand dieser Daten ermittelt. Zudem werden Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze abgeschnitten. (...)