Kürzung der Honorare für Therapeuten um 4,5%. Warum?
Sehr geehrter Herr Scholz,
der erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat im März 2026 eine Herabsetzung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5% beschlossen mit dem Argument, dass die Anhebungen in Vorjahren höher ausgefallen waren als bei den anderen Fachärzten. Das die Anhebungen in Vorjahren aufgrund gerichtlicher Urteile (BSG) erfolgt waren wird verschwiegen. Das BSG rügte, dass Psychotherapeuten im Vergleich zu somatischen Ärzten (wie Hausärzten) eklatant unterbezahlt waren. Da die gesetzlichen Krankenkassen die Vorgaben nur zögerlich umsetzten, musste das BSG mehrfach nachjustieren. Auch aus heutiger Sicht fällt die Vergütung der Psychotherapeuten deutlich niedriger aus als im Vergleich zu anderen Fachärzten. Ich möchte erreichen, dass die Therapeuten eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen erfahren. Politisch habe ich bisher mit Ausnahme der Linken Partei zu dieser Problematik keine kritische Position wahrgenommen. Bitte setzen Sie sich auch für Therapeuten ein.
MfG

