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Frage von B. W. •

Frage an Olaf Scholz von B. W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Scholz,

Gegenstand meiner Frage ist die GEZ und die Organisation der Gebührenfinanzierung des ÖR Rundfunks und Fernsehens.

Vorab allerdings möchte ich feststellen, dass ich das „duale System“ von ÖR- und privat finanzierten Medien für vorbildlich halte und darin einen Grund für die hochwertige Medienlandschaft in Deutschland sehe.

Immer wieder sind die Umstände der Gebührenerhebung (Mehrfachberechnung, Ausnahmetatbestände etc.) sowie der Bemessung der Erhöhung (KEF-Bericht) Anlass für teilweise erbitterte Diskussionen in den Medien und zwischen (medien-)politischen Lagern. Auch bieten die Diskussionen dann entsprechend plakativ agierenden Medien die Vorlage für teilweise absurde Meinungsmache.
Der letzte Akt in dieser Diskussion ist die Erhebung von Gebühren auf internetfähige Computer in Unternehmen.
Grundsätzlich sind heutige Möglichkeiten des Medienkonsums nicht mehr vergleichbar mit den Umständen von vor 15 Jahren. TV- und Radiostreaming über das Internet, DVBT-Empfang überall und Mehrwertdienste der Mobilfunkanbieter erlauben es heute jedem, überall alle Formen des Rundfunks und TV zu konsumieren. Hinzu kommt die grundlegende Vermischung von TV und Radio im Internet.
Daher ist eine getrennte Gebührenerhebung für Radio- und TV-Empfang, beruflich oder privat doch nur noch sehr inkonsequent.
Ist es nicht an der Zeit, eine grundlegende Umstrukturierung der Finanzierung vorzunehmen und eine Pauschale einzuführen, die z.B. an die Einkommenssteuer geknüpft ist und sich somit der Inflation automatisch anpasst? Damit wären Diskussionen überflüssig, Kosten würden eingespart (für den Betrieb der Abrechnungs- und Einzugsstellen sowie der KEF-Einrichtung). Gleichwohl sollte man genauere Lösungsvorschläge dennoch besser den Experten überlassen.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Sehen Sie in diesem Bereich Handlungsbedarf, bzw. könnten Sie sich bei entsprechend fundierten Vorschlägen zu einer Überarbeitung der bisherigen Einzugspraxis entscheiden?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen

B. Willroth, Hamburg

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Sehr geehrter Herr Willroth,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Rundfunkgebühren.

Die Rundfunkgebühren stehen den Rundfunkanstalten für ihre Programmgestaltung zu. Die Kompetenz zur Regelung der Gebühren liegt vor allem bei den Bundesländern.
Der Vorschlag, die Rundfunkgebühren in Zukunft automatisch der Inflation anzupassen, wird in der Tat in Wissenschaft und Medienpolitik diskutiert. Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass durch diesen Vorschlag nur die legitime Entscheidung der Politik über die Höhe der Gebühren ausgeschlossen werden soll.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich bin dafür, dass der Finanzierungsbedarf des Rundfunks durch eine unabhängige Instanz ermittelt wird. Die Letztentscheidung darüber, was die Rundfunkanstalten tatsächlich an Finanzmitteln erhalten, ist eine politische. Es ist zwar mühselig, aber richtig, dass Gebührenerhöhungen von den 16 Landesparlamenten genehmigt werden müssen. Auch die Ausgaben für andere wichtige Staatsaufgaben müsen von den Parlamenten beschlossen werden.

Die Rundfunkgebühr wird auf Empfangsgeräte erhoben. Da Computer inzwischen sowohl Radio als auch Fernsehen empfangen können, sind sie Empfangsgeräte und unterliegen damit nach dem Beschluss der Bundesländer der Gebührenpflicht. Das ist auch unproblematisch. Denn in der Regel bedeutet diese Verpflichtung keine Mehrzahlung, da die Gebühr nur einmal pro Haushalt anfällt, und die meisten Haushalte bereits ein Radio bzw. einen Fernseher besitzen. Die Erhebung der Gebühr auf Computer verhindert nur, dass einzelne die Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühr dadurch zu vermeiden suchen, dass sie - statt Radio oder Fernseher - ausschließlich einen Computer als Empfangsgerät anschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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