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Olaf in der Beek
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Frage von Christoph G. •

Glauben Sie, dass man sich als Politiker bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als Bundestagsabgeordneter bin ich grundsätzlich frei in meiner Entscheidung und nur meinem Gewissen verpflichtet. Das gilt selbstverständlich auch für eine mögliche Abstimmung über eine Impfpflicht.

Bei der Diskussion geht es neben vielen anderen Fragestellungen natürlich auch um rechtliche Abwägungen. Eine Festlegung bezüglich der Vorrangigkeit verschiedener Rechte ist daher sehr schwierig. Es bleibt derzeit abzuwarten, welche Vorschläge durch Anträge im Bundestag eingebracht werden. Anschließend wird auch meinerseits eine Positionierung erfolgen.