Frage von Christina J. • 08.11.2023

Antwort von Olaf in der Beek FDP • 10.11.2023
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und um zielgenau vorzugehen, wurde daher diese Unterscheidung vorgenommen.
Engels & Kraemer GmbH
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und um zielgenau vorzugehen, wurde daher diese Unterscheidung vorgenommen.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und um zielgenau vorzugehen, wurde daher diese Unterscheidung vorgenommen
Wir bemessen die Fairness der Preisbremsen am Vergleich zur Behandlung anderer Wärmekunden, wie etwa von Gas, Fernwärme oder Pellets.
In diesem Jahr habe ich folgende dienstliche Auslandsreisen angetreten:
Dazu läuft derzeit eine Ressortabstimmung
Um unsere Klimaziele sicher zu erreichen, schlagen wir – wie bereits in der ursprünglichen Antwort ausgeführt – vor, das BEHG zu einem echten Emissionshandel mit fester Emissionsgrenze weiterzuentwickeln