Werden Sie der Anhebung des Renteneintrittsalters zustimmen? Falls ja: Wie begründen Sie dies angesichts harter Berufe, Arbeitsmarktproblemen und des Generationenwechsels zugunsten junger Fachkräfte?
Mir erscheint die Debatte häufig zu eindimensional. Einerseits wird auf den demografischen Wandel verwiesen, andererseits bestehen weiterhin strukturelle Probleme am Arbeitsmarkt. Millionen Menschen suchen Arbeit oder können ihr Qualifikationspotenzial nicht vollständig nutzen. Auch Berufseinsteiger haben zunehmend Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine längere Lebensarbeitszeit das Rentensystem tatsächlich nachhaltig entlastet oder den Generationenwechsel am Arbeitsmarkt zusätzlich erschwert. Werden dadurch nicht eher bestehende Probleme auf dem Arbeitsmarkt verschärft?
Außerdem wird eine Anhebung häufig mit der gestiegenen Lebenserwartung begründet. Frauen leben i. d. BRD durchschnittlich fünf Jahre länger als Männer. Sollten solche Unterschiede bei rentenpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden oder halten Sie ein einheitliches Renteneintrittsalter dennoch für gerecht? Ich wäre an Ihrer Begründung interessiert.
Sehr geehrter Herr S.
die Rentenkommission hat sich in Ihren Beratungen ausführlich mit den Regelungen des Renteneintritts befasst.
Wer länger lebt, soll auch länger eine gute Rente beziehen können. Damit das finanzierbar bleibt, braucht es auch weiterhin faire Regeln. Daher schlägt die Kommission für die Zeit nach 2031 (also ab Jahrgang 1965) vor, das Renteneintrittsalter moderat an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Das geschieht mit Augenmaß: Die Altersgrenze steigt nur langsam und nur dann, wenn die Lebenserwartung ebenfalls ansteigt. Laut aktuellen Prognosen würde das Renteneintrittsalter bis 2041 um etwa ein halbes Jahr auf 67,5 Jahre steigen. Es wird also niemand von heute auf morgen gezwungen werden, bis 70 zu arbeiten.
Neben den bestehenden Regelungen der Erwerbsminderungsrente, schlägt die Kommission eine neue Schutzrente vor, die berücksichtigt, dass gesundheitlich belastete Personen in rentennahen Jahrgängen teils schwer in einem neuen Berufsfeld Fuß fassen können: Vorgeschlagen wird, dass rentennahe Personen, die aufgrund von Erkrankung nicht in ihrem langjährigen Beruf weiterbearbeiten können, nach entsprechender Gesundheitsprüfung vorzeitig in den Ruhestand gehen können: 2 Jahre eher ohne Abschläge; weitere drei Jahre eher mit Abschlägen. Voraussetzung ist, soll sein, dass sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können.
Auch wenn das Rentensystem keine individuellen oder ortsabhängigen Einzelfallregelungen vornehmen kann, würden auf diese Weise zielgenau Menschen in den Blick genommen, die viele Jahre in körperlich belastenden Berufen gearbeitet haben und aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten können. Insgesamt würden die vorgeschlagenen Regelungen zum Renteneintritt dazu beitragen, das Rentensystem zu entlasten, indem sie den Anstieg der Beitragssätze und Bundeszuschüsse begrenzen und zugleich das Rentenniveau stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Nora Seitz MdB

