Antwort ausstehend von Nina Lerch SPD
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Jonas Holthaus
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Ich stimme mit "Nein". Sollte der Entscheid eine Ja-Mehrheit finden, behandle ich die Entscheidung mit Respekt und bringe sie in die Diskussion zum Gesetz ein.