Halbportrait Nina Lerch
Nina Lerch
SPD
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Frage von Peter W. •

Maskenpflicht in Räumen Gaststätten Supermärkten Einkaufcentren Fitnessklub aufgehoben ! Wurde von Politik der Sinn/Gefahr an der Wirklichkeit in GROSSSTADT Berlin überprüft? oder wegen Wahlen

sehr ggehrte Frau Lerch,
Wir waren gestern Mi. 6.04. im Kino Delphi Lux, im Saal 2 / 137 Plätze 12 Reihen
mit max 30 Zuschauern/ Maskenpflicht haben 2H Film angesehen ! Online Buchung/Jahreskarte, Scan beim Eintritt ! Fühlten uns sicher!!!! Wollten danmach ca. 19:30 im "Wartesaal " Ecke Passage Kantstr. Pizza essen!
Keine Maskenpflicht, keine Kontrolle, Lokal zu 90 % gefüllt ,alle Tischen dicht besetzt gute Stimmung
sehr warm im Raum, starker Geruch nach Essen , Klimaanlage und BE/ Entlüftung ? Alle Fenster geschlossen.
Nach Plazierung an 2 Tisch neben Säule, haben wir bei Betrachtung der Situation im Vergleich zu Kino/Theater mit Maske, entschieden den Gastraum zu verlassen.
Wir sind 75 Jahre geboostert/geimpft , rauchen nicht ,nehmen keine Medikamente.
"Aufhebung der Maskenpflicht" und Impfstatuskontrolle ist u.E. verfrüht ,Risko in Großstadt Berlin. Ich war 40 J. Architekt bezweifle Funktion/Wartung/Hygiene der Lüftunganlage.
Gilt ebenso für Gänge inSupermärkten

Halbportrait Nina Lerch
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Hinweise und dass Sie sich an uns wenden.
Das Thema Beendigung bzw. Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen ist ein kontroverses. Sie haben ja sicherlich auch die Debatten dazu im Deutschen Bundestag verfolgen können.
Grundsätzlich gilt: Einschränkungen der persönlichen Freiheiten haben bei uns grundgesetzlich hohe Hürden.
Dazu zählen eben auch die Maßnahmen, die wir treffen mussten, um die Bevölkerung vor der Pandemie bestmöglich zu schützen.
Mit der flächendeckenden Einführung von Schutzmaßnahmen, aber vor allem mit der Verfügbarkeit hochwirksamer Impfungen nahm die Gefährdung großer Teile der Bevölkerung graduell ab.
Die alleinige Fokussierung auf die Inzidenzen sind einer stärkeren Beachtung der Hospitalisierungszahlen gewichen.
So war trotz sehr hoher Inzidenzen eine immer weiter abnehmende Zahl von Hospitalisierungen in den vergangenen Monaten zu verzeichnen.
Daher musste die Bundesregierung, ähnlich wie alle anderen Regierungen in Europa auch, allein aus juristischen Gründen - Sie erinnern sich: Einschränkungen der grundgesetzlich geschützten individuellen Freiheiten - die Coronabeschränkungen aufheben.

Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.

Bleiben Sie gesund!
Ihre 
Nina Lerch, MdA