Frage von Joachim B. • 22.06.2015
Frage an Nils Schmid von Joachim B. bezüglich Recht
Nils Schmid MdB
Antwort 15.07.2015 von Nils Schmid SPD

(...) Die von Ihnen angesprochene Zulage kann nach dem Entwurf des § 21 Erschwerniszulagenverordnung (neu) Beamtinnen und Beamten gewährt werden, wenn und solange sie „zeitlich überwiegend“, d.h. mehr als 50% ihrer Arbeitszeit, länger als drei Monate Sicherungsuntergebrachte beaufsichtigen, betreuen oder behandeln. (...)

Nils Schmid MdB
Antwort 27.01.2015 von Nils Schmid SPD

(...) Die Landesregierung will das Angebot an Ethikunterricht ausbauen, allerdings nicht als Ersatz, sondern parallel zum Religionsunterricht. Das hat weniger mit "Rückgrat" zu tun als mit der Landesverfassung. (...)

Nils Schmid MdB
Antwort 27.01.2015 von Nils Schmid SPD

(...) Letzterer ist unabhängig davon, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorgehalten wird, sondern wird pro Haushalt erhoben. Insofern entspricht es der derzeitigen Rechtslage, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, sogar dann, wenn Sie weder die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender, noch deren Internetangebote nutzen. Der Rundfunk­beitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunk­angebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. (...)