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Nils Schmid
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Frage von Maximilian P. •

Frage an Nils Schmid von Maximilian P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmid,

ich hatte eine Frage an sie zum Thema Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten.

Die rot-grüne Regierung in NRW hat bereits die schwarz-gelbe Repressionslinie verlassen als auch ihr Koalitionspartner fordert in seinem Wahlprogramm: Um KonsumentInnen „weicher“ Drogen wie Cannabis von Dealern und dem illegalen Drogenmarkt fernzuhalten, wollen wir GRÜNEN unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabe durch öffentlich-rechtliche Stellen ermöglichen und in wissenschaftlich begleiteten Modellversuchen erproben."

Von der SPD in Baden-Württemberg habe ich zu diesem Thema leider keine Aussage gefunden. Wie stehen sie zu diesem Thema, insbesondere zu der Einführung einer geringen Menge Verordnung wie sie in NRW von dem SPD Justizminister erlassen wurde.

Ich habe zudem gelesen dass sie aufgrund der Haushaltslage des Landes Baden-Württemberg massive Einsparungen vornehmen werden müssen, ggf. sogar im Bildungsbereich. Wäre es gerade unter diesem Hintergrund nicht sinnvoller Staatsanwälte und Richterstelle einzusparen indem Verfahren bei denen es sich nur um eine geringe Menge Drogen zum Eigenbedarf dreht konsequent eingestellt werden?

mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Plenert

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrter Herr Plenert,

zum Thema Cannabiskonsum gilt es zuerst einmal die Gegebenheiten richtig zu werten. Nach dem Betäubungsmittelgesetz (Bundesgesetz) sind der Anbau, die Herstellung, das Verschaffen, der Erwerb, der Besitz, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Veräußern, das Abgeben, das Verschreiben, das Verabreichen und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch strafbar bzw. genehmigungspflichtig. Der reine Cannabiskonsum ist nicht verboten.

Natürlich wird man Cannabis kaum konsumieren können, ohne dass man es zum Beispiel erworben oder verschafft hat. Bei "geringen Mengen" wird aber u.a. auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 von einer Strafverfolgung abgesehen. Unsere Landtagsfraktion hat bereits "im letzten Jahrtausend" - damals leider erfolglos - beantragt, dass die Landesregierung Grenzwerte für geringe Mengen festlegen möge. Andere Bundesländer sind hier schon längst weiter. Ich gehe davon aus, dass die neue Landesregierung in Baden-Württemberg auch ohne spezielle Vereinbarung im Koalitionsvertrag hier zu einem Fortschritt kommt.

Solange das Betäubungsmittelgesetz im Bund unverändert bleibt, darf Cannabis nicht legal abgegeben und von der Strafverfolgung (mit Ausnahmen bei den geringen Mengen) abgesehen werden.

Generell werbe ich für einen sachlicheren Umgang mit dem Thema und für mehr Aufklärung. Leider erleben wir stattdessen in der Debatte um Cannabiskonsum ein breites Spektrum an Emotionen, das von Verteufelung bis Verharmlosung reicht - beides finde ich nicht angemessen.

Herzliche Grüße
Nils Schmid

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