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Nicole Hoffmeister-Kraut
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Frage von Martina E. •

Sehr geehrte Frau Hoffmeister-Kraut, wann gedenkt man eigentlich mehr für die artgerechte Nutztierhaltung zu tun. Wann endet die Anbindehaltung?

Sehr geehrte Frau Hoffmeister-Kraut,
wann gedenkt man eigentlich mehr für die artgerechte Nutztierhaltung zu tun. Wann endet die Anbindehaltung? Warum müssen Mutterschweine immer noch in Käfigen liegen, in denen sie sich nicht einmal bewegen können? Denn von einer ganz wichtigen Tatsache können Sie ausgehen, kein Mensch in Deutschland möchte das so haben.
Ich freue mich über eine Antwort.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zuständig für den Tierschutz ist grundsätzlich der Bund. Gleichwohl setzt sich das Land Baden-Württemberg für eine dauerhafte Verbesserung der Haltungsstandards von Nutztieren ein, beispielsweise über die Tierschutzstrategie BW.

Um den Betrieben langfristige Planungssicherheit zu ermöglichen, wurde im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) die bisherige Befristung der erhöhten Förderung für den Übergang von der Anbindehaltung zur Laufstallhaltung aufgehoben. Der Fördersatz von 40 % bei Erfüllung der Premiumanforderungen bleibt somit auch nach dem 31. Dezember 2025 bestehen.

Auch im Förderprogramm für Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB) wird die Umstellung weiterhin besonders unterstützt. Werden die Premiumanforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung erfüllt, erhöht sich der Fördersatz von bislang 40 auf 50 %. Zudem wurde die förderfähige Investitionssumme von vormals 300.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben.

Herzliche Grüße

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL

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