Liebe Frau Faeser, Woher kommt das Geld für die satten 5% Diätenerhöhung?
Haben Sie doch im Januar bei den Tarifverhandlungen im TvÖD gesagt die Kassen sind leer. Wie rechtfertigen sie eine eigene Erhöhung um 5 % das zweite Jahr in Folge während sie Ihre Mitarbeiterinnen auf kommunaler Ebene dieses Jahr mit 2 % abspeisen?

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Anpassungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung, die am 05. Juni im Bundestag beschlossen wurde sowie zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen.
Laut Abgeordnetengesetz §11 Absatz 4 wird die monatliche Entschädigung jährlich zum 1. Juli angepasst. Über die Anpassung wurde bereits in der Vergangenheit im Bundestag diskutiert, so dass eine unabhängige Expertenkommission aus Vertretern u.a. der Wirtschaft, des Handwerks und der Wissenschaft sich mit dem Thema beschäftigt hat. 2013 legte die Expertenkommission ihre Empfehlung zu den Abgeordnetenentschädigungen vor, die beinhaltete, dass sich die Bezüge der Abgeordneten an den Besoldungen der obersten Bundesrichter und anhand der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland, der sogenannte Nominallohnindex, orientieren sollen. Kurz gesagt: Steigen die Löhne und Gehälter in Deutschland, sieht das Anpassungsverfahren vor, dass auch die Abgeordnetenentschädigungen angepasst werden.
In den letzten Jahren fand laut den Daten des statistischen Bundesamtes eine positive Nominallohnentwicklung statt – im 1. Quartal 2025 insgesamt um 3,6 Prozent höher als im Vorjahresquartal.* In anderen Jahren, wie beispielsweise während der Corona-Pandemie, verzichteten die Abgeordneten auf eine Erhöhung der Entschädigung. Sinken die Löhne und Gehälter in Deutschland, werden auch die Abgeordnetenentschädigungen dementsprechend angepasst.
Dieses Anpassungsverfahren an sich bleibt dem Gesetz zufolge für eine neue Wahlperiode nur dann wirksam, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Die konstituierende Sitzung des Bundestages fand am 25. März statt. Damit ist das Verfahren heute unabhängiger und transparenter ausgestaltet als in der Vergangenheit.
Bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes für Bund und Kommunen kam es am 06. April 2025 zu einer Einigung per Schlichterspruch. Die Einigung umfasst eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten: 3 Prozent ab 01. April 2025 (mindestens jedoch 110 Euro), sowie eine weitere Erhöhung ab 01. Juni 2026 in Höhe von 2,8 Prozent. Damit haben wir einen Tarifabschluss erreicht, der in schwierigen Zeiten einen guten Ausgleich bringt. Es gibt spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen. Das ist eine gute Nachricht für einen starken und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst.
Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls, dass die Bundesländer nicht Teil der Tarifgemeinschaft des Bundes und der Kommunen sind, sondern gesondert verhandeln. Der Tarifvertrag in Hessen für die Beschäftigten der Länder läuft bis 31. Oktober 2025. Auch dieser Tarifvertrag beinhaltet mehr Geld für die Beschäftigten: u.a. eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro, sowie eine Erhöhung ab dem 01.02.2025 in Höhe von 5,5 Prozent.
*Quelle: Reallöhne und Nominallöhne (o. D.): Statistisches Bundesamt, [online] https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/_inhalt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Nancy Faeser