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Frage von Jens C. •

Frage an Monika Schaal von Jens C. bezüglich Finanzen

Nach der Senatsklausur soll für die Hamburger Beamtinnen und Beamten der Tarifabschluss für die Angestellten nicht inhaltsgleich übernommen und obendrein noch die Sonderzahlung weiter reduziert werden. Das würde in meinem Fall eine Kürzung der Nettobezüge um 2,6% bedeuten.

Ich frage Sie deshalb - unter Hinweis auf die verfassungsrechtlich gebotene Teilhabe an der allgemeinen Lohnsteigerung (die momentan wohl kaum bestritten werden kann) - wie Sie als Abgeordnete zu diesem Vorhaben stehen.

Hochachtungsvoll, demotiviert und spd-enttäuscht

Jens Christiansen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Christiansen,

ich verstehe den Ärger der von den Kürzungen betroffenen Bediensteten.

Gerade nach dem Beschluss des alten CDU/GAL-Senats zur Kürzung bzw. kompletten Streichung des Weihnachtsgeldes sowie zum Verzicht auf die Übernahme des Tarifergebnisses, entstand für die Beschäftigten der Eindruck, für die Politik des alten Senats gerade stehen zu müssen.
Wir hatten nach der Wahl als SPD nun die Fragen zu klären, wie wir mit vom CDU/GAL-Senat gefassten Beschluss umgehen.

Zusammen mit den Gewerkschaften hat der Senat Ende Mai eine Einigung in der Frage erzielt, wie die Entscheidungen des CDU/GAL-Senats beim Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte rückgängig gemacht werden können. Das Ergebnis der Gespräche sieht eine teilweise Rücknahme der ursprünglich geplanten Kürzungen vor.

Wir haben aber auch zu berücksichtigen, dass wir vor großen haushaltspolitischen Herausforderungen stehen. Denn wir haben uns vorgenommen, den Haushalt der Stadt Hamburg zu sanieren, also zunächst einmal dafür zu sorgen, dass wir zukünftig nicht mehr wie bisher mehr Geld ausgeben als wir einnehmen.

Mit dem nun gefundenen Kompromiss ist trotz aller Haushaltszwänge versucht worden, ein Signal an die aktiv Beschäftigten zu geben, die unser Gemeinwesen tragen.

Dem dringenden Wunsch der Gewerkschaften, in Zukunft die Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übernehmen, wird gefolgt. Der Erste Bürgermeister wird eine entsprechende Garantieerklärung abgeben.
Die Kürzung des Weihnachtsgeldes wird teilweise zurückgenommen und Beschäftigte mit Kindern werden besonders berücksichtigt. Damit nicht allein bei den Beschäftigten gekürzt wird, verzichtet auch der Senat bei sich und seinem Leistungsumfeld: Senatoren, Staatsräte und Führungskräfte aus dem höheren Verwaltungsdienst (mit B-Besoldung) erhalten kein Weihnachtsgeld mehr.

Ich bedaure aber auch, dass eine komplette Rücknahme des CDU/ GAL-Kürzungsbeschlusses nicht möglich war. Dennoch stellt der gefundene Kompromiss aus meiner Sicht eine Lösung dar, die sowohl haushalterische Notwendigkeiten aber auch die Anliegen der Gewerkschaften und Beschäftigten berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Monika Schaal