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Monika Grütters
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Frage von Thomas M. •

Frage an Monika Grütters von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Grütters,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal hoffe ich, dass Ihnen bald das benötigte Spenderorgan zur Verfügung gestellt werden kann und wünsche Ihnen eine zügige Besserung Ihrer Gesundheit.
Bei dem Entschluss für eine Organspende handelt es sich um eine der persönlichsten Entscheidungen, die man als Mensch treffen kann. Ich habe mir selbst vor vielen Jahren diese Frage gestellt und schließlich entschieden, mich als Organspenderin registrieren zu lassen. Seit mehr als 30 Jahren trage ich einen Organspende-Ausweis bei mir.

Auch vor dem Hintergrund meiner Auseinandersetzung mit dieser Frage halte ich es grundsätzlich für richtig, dass die Politik mit staatlichen Eingriffen in solch‘ sensiblen Bereichen zunächst einmal zurückhaltend ist. Aufklärung und Information der Bevölkerung sollten hier Vorrang haben, damit die Menschen in unserem Land eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.

Leider müssen wir aber feststellen, dass sich in Deutschland derzeit immer weniger Menschen als Organspender registrieren lassen. Dieser beständige Rückgang sorgt in der Tat für große Probleme bei der Bereitstellung von Spenderorganen und ist besorgniserregend. Ich glaube deshalb, dass wir angesichts der teilweise dramatischen Situation im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Spenderorgangen keine europäischen Vergleiche bemühen müssen, um die Notwendigkeit einer politischen Initiative zu rechtfertigen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bereits für den Herbst eine gesetzgeberische Initiative angekündigt und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vor kurzem bereits einen konkreten Vorschlag für eine Neuregelung gemacht. Der Vorschlag der Unionsfraktion besteht darin, die sogenannte doppelte Widerspruchsregelung einzuführen. Diese sieht vor, dass sowohl der Verstorbene zu Lebzeiten wie auch dessen Angehörige einer Organentnahme widersprechen können.

Dieser Vorschlag ist aus meiner Sicht gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung eine gute Diskussionsgrundlage, um in den kommenden Wochen und Monaten eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen. Ich bin guten Mutes, dass am Ende dieses Prozesses ein Ergebnis steht, das nicht nur die vorhandenen Probleme löst, sondern auch von breiter gesamtgesellschaftlicher Zustimmung gekennzeichnet ist. Denn nur so wird es uns gelingen, die Aufmerksamkeit und die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Thema Organspende zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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