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Monika Grütters
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Frage von Rainer W. •

Frage an Monika Grütters von Rainer W. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Grütters,

meines Wissens nach ist die Telekom nach ihrer Privatisierung weiterhin verpflichtet, bei Bedarf der Bürger flächendeckend für die Installierung von Telefonzellen zu sorgen. Hierzu weigert sie sich aber in folgendem Fall:

An der Universität Landau in Rheinland-Pfalz fällt auf, dass die Telekom die einzige öffentliche Fernsprechanlage abmontiert hat. Nun sind alle diejenigen der 7.000 Betroffenen ader Universität, die kein Handy besitzen, darauf angewiesen, für ein wichtiges Telefonat 10 Minuten in die Stadt zu laufen, um zur nächsten Telefonzelle zu kommen.

Das Callcenter der Telekom als nun privates Unternehmen teilte mit, dass man an der Universität keine Telefonzelle aufstellen möchte, weil man denkt, dass die Errichtung nicht genug Ertrag bringt.

Schnell wird unterschätzt, wie viele Menschen KEIN Handy besitzen bzw. am Körper mit sich führen. Ich sprach mit vielen Betroffenen am Campus, die eine (Wieder-) Installierung befürworten. Da die Universität kein Geld hat, der Telekom angebliche Fehlbeträge bei einer rentablen Installierung zu sponsoren, bleibt es bei der angesprochenen Weigerung der Telekom.

Deswegen möchte ich Ihnen gerne zwei Fragen stellen:

1. Kann die Telekom sich überhaupt weigern, ihrer Pflicht nachzukommen?

2. Würden Sie uns seitens des Ausschusses für Kultur und Medien zur Installierung einer öffentlichen Telefonzelle am Campus unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Winters

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Winters,

vielen Dank für Ihre Fragen. Leider bin ich als Berliner Abgeordnete mit Münsteraner Wurzeln nicht wirklich mit der Situation in Landau vertraut. Dennoch will ich natürlich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.

1.) Die Telekom kann sich grundsätzlich nicht weigern, Ihrer Pflicht nachzukommen, da diese im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine rechtsverbindliche Grundlage hat, die von der Telekom meines Wissens nach bisher auch immer respektiert wurde. Das TKG sieht auch vor, dass ein Abbau nur nach Rücksprache mit der zuständigen Kommune und der Bundesnetzagentur erfolgen kann.

2.) Für die öffentlichen Telefonstellen in Deutschland liegt die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur. Diese wiederum untersteht der fachlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Deshalb liegt auch die parlamentarische Zuständigkeit im Bereich des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie und nicht etwa beim Ausschuss für Kultur und Medien. Sollte Ihnen an der Unterstützung des zuständigen Ausschusses gelegen sein, sollten Sie sich deshalb an die Kolleginnen und Kollegen dieses Ausschusses wenden.

Abschließend darf ich Ihnen aber den Rat geben, sich in dieser Frage an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt Dr. Thomas Gebhart die Interessen der Südpfalz im Deutschen Bundestag. Als Wahlkreisabgeordneter kann man die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit regionalem Bezug gerade auch gegenüber großen Unternehmen häufig mit Erfolg vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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