Mona Neubaur
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Frage von Furkan C. •

Zulassung von E-Longboards auf dem deutschen Straßenverkehr. Gibt es irgendwelche Wege, wie dieses Versäumnis der Gesetze gefixt werden könnte?

E-Fahrräder sind was schönes. E-Roller sehr beliebt und praktisch. Und wenn ich mein E-Longboard fahre bin ich plötzlich Straftäter/in und kann meinen Führerschein verlieren nur für das Fahren. Doch wieso? Weil E-Longboards Vom Gesetzt ganz einfach vergessen wurden und wegen ihres Gewichts teilweise mit den schnellsten Mottorädern der Welt gleich gesetzt werden. Und selbst wenn man dies akzeptiert, ist echt nicht möglich eines legal zu fahren, da keine Fahrerlaubnis eingeholt werden kann.

Das ist unfassbar schade und wäre vergleichsweise leicht zu ändern indem ihre Existenz akzeptiert wird. Gerade wenn es um grüne Fortbewegungsmittel geht sind E-Longboards eine sehr schöne Möglichkeit, da sie auch klein und praktisch sind.

Gibt es irgendwelche Wege, wie dieses Versäumnis der Gesetze gefixt werden könnte?

Für mehr Recherche empfehle ich folgenden Artikel, welcher bereits alles Problematiken aufgelistet hat:

https://e-skateboardsgermany.de/blog/e-skateboards-deutschland/

Danke!

Mona Neubaur
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Motorisierte Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen in Deutschland eine Betriebserlaubnis. Diese stellt sicher, dass klar definierte Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Gängige E‑Longboards erfüllen diese Vorgaben derzeit leider nicht: Vor allem ihre Brems‑ und Beleuchtungssysteme entsprechen nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Deshalb ist ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr aktuell verboten.

Es handelt sich hierbei nicht um eine unbeabsichtigte Gesetzeslücke, sondern um eine bewusste Entscheidung aus Gründen der Sicherheit. Ohne entsprechende Betriebserlaubnis gilt das Fahren mit einem E‑Longboard im öffentlichen Raum — ob auf Straßen oder in Parks — als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies macht die Nutzung strafbar und kann auch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Die Regelung dient insbesondere dem Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrenden, da bei E‑Longboards nicht immer ein sicheres Abbremsen gewährleistet ist. Hinzu kommt das Risiko der Selbstgefährdung, da manche Modelle Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h erreichen.

Ich teile Ihren Wunsch nach unkomplizierten, flexiblen und freudebringenden Verkehrsmitteln — vor allem, wenn sie gleichzeitig noch umweltfreundlich sind. Gleichzeitig muss ich anerkennen, dass die Sicherheitsinteressen, die in der StVO zum Ausdruck kommen, nicht leichtfertig ignoriert werden dürfen.

Die geltenden Vorschriften sind Teil des Bundesrechts. Änderungen können nur auf Bundesebene erfolgen, nicht auf Landesebene. Als nordrhein-westfälische Landespolitikerin kann ich daher keine direkten Änderungen herbeiführen, auch wenn ich Ihre Anregung sehr gut nachvollziehen kann.

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