An welche Stelle können sich Betroffene mit Beschwerden nach DSGVO über d. für die Verarbeitung Verantwortlichen im Petitionsausschuss des Landtags & über die gemeinsam verantwortliche LDI wenden?
An welche Stelle können sich Betroffene mit Beschwerden über den für die Verarbeitung nach DSGVO/JI Verantwortlichen im - wie abgesehen von dem vor dem EuGH, Urt. v. 9.7.20, C-272/19, unterlegenen Hessischen Landtag u. dem Präsidenten des Landtags NRW erwartbar gewesen - datenverarbeitenden Petitionsausschuss des Landtags sowie über die mit dem letzteren nach EuGH-Rechtsprechung vom 5.12.23, 11.1.24 gemeinsam verantwortliche LDI NRW wenden?
Die vom Landtag im Wege eines lt. Verwaltungsrichter Malte Engeler (s. DLF: https://tinyurl.com/y25k3fyp) nach Art 53 I DSGVO nicht hinreichend transparenten Stellenbesetzungsverfahrens (ohne meine Mitbewerbungsmöglichkeit) ausgesuchte LDI meint gegenüber Betroffenen auch nach dem o. g. EuGH-Urt. gegen die verspätete Erkenntnis u. kleinlaute Angabe des Präsidenten des Landtags, sie sei weiter nicht für den Petitionsausschuss zuständig, nur bei Möbelbeschaffungen u.Ä.

