Mona Neubaur
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Frage von Olga A. •

Honorarkürzung von 4,5 % für Psychotherapie – Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrte Frau Neubaur,
als Psychotherapeutin in Düsseldorf frage ich Sie: Wie stehen Sie zur pauschalen Honorarkürzung von 4,5 % für Psychotherapie ab dem 1. April? Täglich erreichen mich verzweifelte Anfragen von Patienten, die seit Monaten keinen Therapieplatz finden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Bundesgesundheitsministerium diesen Beschluss beanstandet? Und teilen Sie meine Sorge, dass diese Kürzung Nachwuchstherapeutinnen und -therapeuten abschreckt – obwohl die Weiterbildung finanziell bereits heute kaum tragbar ist?
Mit freundlichen Grüßen
O. A.

Mona Neubaur
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, halte ich gerade in einer Zeit steigender psychischer Erkrankungen und wachsender Nachfrage nach Behandlungsplätzen für problematisch.

Ich teile Ihre Sorge, dass dies die Ausbildung und Motivation junger Psychotherapeut*innen zusätzlich erschwert. Sowohl die Patientenversorgung als auch tragfähige Rahmenbedingungen für den Praxisbetrieb und die Ausbildung müssen gewährleistet sein.

Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass psychische Gesundheit gleichwertig mit körperlicher Gesundheit behandelt wird, Wartezeiten reduziert werden und die ambulante Versorgung gestärkt wird. Inwiefern dieser Beschluss geprüft wird, liegt in der Zuständigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung (insbesondere KBV und GKV-Spitzenverband); wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und bleiben im Austausch mit Kammern, Verbänden und Psychotherapeut*innen in NRW.

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