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Michaela Noll
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Frage von Norbert S. •

Frage an Michaela Noll von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Noll,

ich bin seit Februar 07 verheiratet. Meine Frau ist Russin und hat seit Mai ihren Aufenthaltstitel. Sie hat aus erster Ehe zwei Kinder mit in unsere Ehe gebracht ( 4,5 und 6 Jahre alt). Ich habe einen Sohn, 16 jahre alt, aus meiner vohergegangenen Lebenspartnerschaft. Bei dem Termin im Mai zur Familienzusammenführung versuchten wir mehr über den Fall des Kindeszuzugs zu erfahren, wurden aber zu dem Zeitpunkt nicht informiert. Unsere Fragen wurden mit der Antwort "es sei ein anderer Fall " zurückgewiesen. Am 10.12.07 reichte meine Frau alle für den Kinderzuzug notwendigen Papiere bei der Deutschen Vertretung in Moskau ein. Nur wenige Wochen später wurde ich von der ABH in Mettmann eingeladen um die von der ABH geforderten Unterlagen einzureichen. Für genügend Wohnraum hatte ich bereits im Dezember gesorgt, die Kinder für Januar bei dem Kindergarten angemeldet.

Die AHB hat durch Berechnungen festgestellt, bei der die Behörde wohl die Pfändungstabelle als Grundlage nutzt, das mein Nettoeinkommen nicht ausreiche um den Lebensunterhalt für meine Familie im Falle eines Falls ohne Sozialhilfe zu bestreiten. Ich habe bei meinen Brechnungen die ich zuvor machte , mit dem Kindergeld und Wohngeld gerechnet. Das Wohngeld darf ich aber laut Aussage der ABH nicht beantragen weil es eine öffentliche Hilfe ist und ich ohne diese auskommen muss. Auch bei der Nachrechnung meines Einkommens wurde schlichtweg ignoriert das mein Einkommen schwankt, regelmäßig, weil sich das durch meinen Arbeitsvertrag ganz einfach so ergibt. Aber im Mittel rund 200 Euro mehr ist. Ein 400 Euro Job für den ich jetzt seit einem Monat schaffe wird nicht recht anerkannt. Nach Gesprächen mit meinem Arbeitgeber bekomme ich jetzt noch 200 Euro Netto mehr.

Ich denke aber bei all den Reaktionen die mir dort entgegen kamen, wird man mich auch hier wieder mit neuen Forderungen nach Hause schicken. Bin ich Deutscher zweiter Klasse? Ich zahle seit 1977 in die Sozialversicherungen ein.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwink,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns über Abgeordnetenwatch zugegangen ist.

In Ihrer E-Mail schildern Sie recht detailliert Ihre persönliche Situation. Ich erlaube mir die Annahme, dass der hinter dieser Darstellung stehende Lebenssachverhalt um noch einiges komplexer ist.

Gerne möchte ich auf Ihre Anfrage mit einer gewissenhaften Antwort reagieren. Allerdings stellt es sich mir so dar, dass ich, um Ihre Situation tatsächlich erfassen zu können, vermutlich weitere Hintergrundinformationen bräuchte. Zudem würde meine Antwort neben allgemeinen Informationen auch entsprechende persönliche Hinweise enthalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich daher zunächst vergewissern, ob Sie nach wie vor mit einer Beantwortung über die öffentlich einsehbaren Seiten von Abgeordnetenwatch einverstanden sind.

Da Sie Bewohner meines Wahlkreises sind, wäre es stattdessen womöglich hilfreicher, wenn Sie eine meiner Bürgersprechstunden besuchen und dort Ihre Situation schildern würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB