In der Vergangenheit bedeutete staatl. Förderung immer Steuerpflicht bei Ablauf. Wie ist das bei der Frühstartrente? Steuerpflicht auf die komplette Ablaufleistung oder nur auf den Ertragsanteil?
Kann die Ablaufleistung in einer Summe ausgezahlt werden, z.B. um Restfinanzierungen für Wohneigentum zum Rentenbeginn ablösen zu können oder ist nur eine " lebenslange " Rentenzahlung vorgesehen?
Vielen Dank.

Antwort ausstehend von Michael Thews SPD
