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Michael Thews
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Frage von Axel P. •

Chatkontrolle: Was passiert hier gerade?

Hallo Herr Thews,
hoffe, es geht Ihnen gut! Mir geht es gerade nicht so gut weil sich mir der Magen umdreht v.a. beim Thema Chakontrolle (und auch IFG). Ihnen ist bewusst, dass damit ein Pauschalverdacht und eine pauschalüberwachng der Kommunikation unbescholtener Bürger droht? Ich verweise hier gerne auf die Stellungnahme der Gesellschaft für Informatik (https://gi.de/meldung/chatkontrolle-durch-die-hintertuer) unde der gemeinsame Erklärung vieler NGOs (https://www.rav.de/fileadmin/user_upload/rav/Aufrufe_von_RAV_gezeichnet/221010_Chatkontrolle_stoppen_-_Aufruf.pdf). Und gleichzeitig das IFG schwächen zu wollen zeugt von einem Paradigmenwechsel. Nicht die Bürger sollen die Regierung kontrollieren dürfen, die Regierung soll jederzeit ihre Bürger kontrollieren können. Was passiert hier gerade? Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass unsere Demokratie und unsere Freiheitsrechte nicht weiter verkommen!
Das erwarte ich von Ihnen als Sozialdemokrat.
Danke und viele Grüße
Axel P.

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Antwort von SPD

Vielen Dank für Ihre Frage und Ihre deutlichen Worte.

Ihre Sorge nehme ich ernst. Private Kommunikation darf nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Für mich ist klar: Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz ist dringend notwendig. Aber er darf nicht dazu führen, dass vertrauliche Kommunikation pauschal durchleuchtet oder sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschwächt wird.

Zur Einordnung: Über die aktuelle Regelung hat nicht der Deutsche Bundestag abgestimmt, sondern das Europäische Parlament. Als Bundestagsabgeordneter hatte ich auf diese konkrete Abstimmung also keinen unmittelbaren Einfluss. Die Bundespolitik ist aber nicht außen vor: Die Bundesregierung wirkt im Rat der EU an solchen Vorhaben mit, und wir müssen als SPD auf allen Ebenen klar dafür eintreten, dass Grundrechte und IT-Sicherheit gewahrt bleiben.

Nach meinem Kenntnisstand geht es bei der jetzt beschlossenen Regelung um eine befristete Übergangslösung zur ePrivacy-Richtlinie. Sie ist keine nationale Bundestagsentscheidung und auch keine allgemeine Pflicht zum Scannen aller privaten Chats. Entscheidend ist aber: Übergangslösungen dürfen nicht zum Einfallstor für eine dauerhafte, unverhältnismäßige Überwachung werden.

Die Linie der SPD im Europäischen Parlament teile ich ausdrücklich: Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Kindern vor Missbrauchsdarstellungen im Netz, aber mit einem langfristigen Rechtsrahmen, der Grundrechte schützt. Dazu gehören klare Pflichten für Plattformen, bekannte Missbrauchsdarstellungen zu entfernen, Risiken zu minimieren und mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Neue Technologien können dabei helfen – aber nur gezielt und verhältnismäßig. Das pauschale Durchleuchten privater Kommunikation ist kein geeignetes Mittel.

Sinnvoller ist ein Ansatz, der auf bessere Strafverfolgung, bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden, ein unabhängiges EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch und klare Verantwortlichkeiten der Plattformen setzt. Täter müssen verfolgt, Netzwerke zerschlagen und Missbrauchsmaterial schnell entfernt werden. Dafür braucht es rechtsstaatlich saubere und technisch sichere Lösungen, keine anlasslose Kontrolle unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.

Auch Ihre Sorge mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz nehme ich ernst. Transparenz staatlichen Handelns ist ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kontrolle. Bürgerinnen und Bürger müssen den Staat kontrollieren können, nicht umgekehrt.

Ich werde mich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass Kinderschutz, Freiheitsrechte und sichere digitale Kommunikation nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine Demokratie muss Kinder wirksam schützen und zugleich die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger achten.

Bei weiteren Anliegen wenden Sie sich bitte an mein Büro unter der Mailadresse michael.thews@bundestag.de

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