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Michael Thews
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Frage von Jochen B. •

Frage an Michael Thews von Jochen B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Thews, meine Frage betrifft den Zusammenhang von Klima/Umwelt, Verkehr und Finanzen/Steuern.

Gerade habe ich meinen Steuerbescheid für mein neues Auto bekommen. Und gerade lese ich die Schlagzeile vom “Klimafreundlichen Steuerrecht ab 2020”. Ist das ein Witz?
Ich habe bewusst ein größeres, schwereres, spritschluckendes Auto gegen ein kleineres, leichteres, sparsameres Auto getauscht. Die reale Benzineinsparung liegt bei 25 – 30%.
Da der CO2 Ausstoß direkt proportional zum Verbrauch ist emittiere ich somit auch 25 – 30% CO2 weniger. Von diesem Wert kann Deutschland nur träumen, was die CO2-Verringerung im Verkehrssektor betrifft.
Als Dank dafür bezahle ich nun statt der eigentlich avisierten 111 Euro Kfz-Steuer (2019er Modell) einen Betrag von 182 Euro (Modell 2020)!
Das ist mehr als ich für meinen Spritschlucker bezahlen musste. Der Grund ist die Umstellung auf die neuen Messverfahren, wobei sich an der realen Emission dieses Autos vom Modell 2019 zu 2020 nichts geändert hat, das Auto hat 2019 genau so viel CO2 ausgestoßen wie 2020.
Wo bitte ist hier eine klimafreundliche Steuerpolitik? Wie soll damit für die Bürger ein Anreiz geschaffen werden, zugunsten der Umwelt zu verzichten? Wie so oft höre ich von der Politik große Worte, doch dann werden Gesetze beschlossen, die genau das Gegenteil bewirken. Leider scheint das in der Groko offenbar Normalität zu sein. Offenbar hat man auch bewusst darauf verzichtet, die Bürger aufzuklären, die jetzt für umweltfreundliches Verhalten bestraft werden.
Vielleicht erklären Sie mir, wieso man für CO2-Einsparung mit einem neuen sparsamen Auto mehr bezahlen soll als für alte umweltschädlichere Autos, was daran klimafreundliche Steuerpolitik ist, und wer dafür verantwortlich ist neben dem Bundestag: das Verkehrsministerium oder das Finanzministerium? Danke für Ihr Bemühen.

Viele Grüße J. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bonitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich in Rücksprache mit dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding auf Ihr Anliegen antworten.

Die Kfz-Steuer bemisst sich bereits seit dem 1. Juli 2009 auch nach dem Ausstoß von Kohlenstoffdioxid. Mit dem von Ihnen angesprochenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das wir in der letzten Legislaturperiode verabschiedet haben, wurde als einheitlicher Stichtag der 1. September 2018 festgelegt, nach dem sich die Kohlenstoffdioxidemission für die Kfz-Steuer nach dem neuen Messverfahren WLTP richten soll. Dieses Messverfahren wurde auf EU-Ebene verbindlich für die Messung der Kohlenstoffdioxidemission von Autos vorgeschrieben. Zwingende Folge war die Bemessung der Kfz-Steuer nach den Werten nach WLTP. Da die Hersteller Übergangsvorschriften für die Umstellung auf WLTP in Anspruch nehmen konnten, wäre für die Kfz-Steuer in dem Übergangszeitraum kein einheitliches Verfahren mehr zur Anwendung gekommen. Deswegen haben wir mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes den einheitlichen Stichtag 1. September 2018 festgelegt. Damit haben wir für Rechts- und Planungssicherheit gesorgt.

Das Verfahren WLTP führt zu deutlich realistischeren Werten als das vorherige Verfahren ("NEFZ"). Eine höhere Kfz-Steuer war aber ausdrücklich nicht unsere Intention. Vor dem Hintergrund, dass sich die Kfz-Steuer nach dem Ausstoß von Kohlenstoffdioxid bemessen soll, ist es aber sachgerecht, dass hierfür realitätsgerechte Werte zugrunde gelegt werden. Das steht im Übrigen im Einklang mit den Klimazielen der Bundesregierung, denn die Bemessung der Kfz-Steuer sollte sich am realen Kohlenstoffdioxidausstoß bemessen, und nicht anhand realitätsferner Messwerte.

Ungeachtet dessen finde ich es misslich, dass in Ihrem Fall nicht das erwartete günstigere Ergebnis herauskam. Leider lassen sich solche Fälle bei Stichtagsregelungen nie vermeiden. Letztlich veranschaulicht Ihr Fall aber auch, dass manche Hersteller die bestehenden Spielräume des alten Messverfahrens NEFZ stark ausgereizt haben.

Die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer liegt beim Bundesfinanzministerium.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhelfen konnte. Über die neuesten Entwicklungen und aktuelle Themen berichte ich regelmäßig in meinem Wochenbericht. Diesen können Sie unter https://www.michaelthews.de/ abonnieren. Alle bisherigen Ausgaben des Newsletters finden Sie zudem unter https://www.michaelthews.de/newsletter-archiv/

Mit freundlichen Grüßen
Michael Thews

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