Antwort 28.07.2022 von Michael Schrodi SPD
Wir haben in den letzten Monaten angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten zahlreiche Entlastungsmaßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger beschlossen.

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Wir haben in den letzten Monaten angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten zahlreiche Entlastungsmaßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Da Deutschland der wichtigste finanzielle Unterstützer für die Ukraine ist und sich seit langem umfassend in der Ukraine engagiert, hätte auch ich mir gelegentlich mehr Zurückhaltung von den ukrainischen Repräsentanten gewünscht.