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Michael Schrodi
SPD
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Frage von Stefan M. •

Warum haben Sie den Entwurf zur Allgemeinen Impfpflicht ab 18 unterzeichnet?

Dem Entwurf zur Allgemeinen Impfpflich ab 18 habe ich entnommen, dass Sie zu den Unterzeichnern gehören, also für diesen Antrag stimmen werden.
Können Sie erklären, was genau Sie sich davon versprechen, dass zum Beispiel 18jährige Teenager für sich das Risiko einer Herzmuskelentzündung eingehen MÜSSEN, ihnen also die Wahl genommen wird?
Laut Twitter Account der Bundesregierung trifft ca. einen von 5.000 Menschen die geimpft werden eine schwere Nebenwirklung, zu der auch besagt Herzmuskelentzündungen zählen.
Die Impfung schützt betroffene Person weder vor Ansteckung, noch vor Verbreitung des Virus. Ich selbst habe mich nach Zweifacher Impfung mit Delta infiziert und drei weitere Personen angesteckt.
Wenn es also keinen nennenswerten Fremdschutz durch Impfung gibt, warum wollen Sie Menschen zu der Impfung verpflichten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die persönliche Freiheit endet dort, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Die Impfung schützt die Person selbst, aber auch andere in unserer Gesellschaft vor der Infizierung oder einem schweren Verlauf. Bei weiterhin geringer Impfquote von 75% (Auffrischungsimpfung nur 56,9%) werden wir weitere Wellen, auch durch potentielle neue Varianten, und vermeidbare Todesfälle erleben.

Aus diesen Gründen haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und FDP ein Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 verabschiedet. Es wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geben für Beschäftigte, die in einer besonderen Nähe zu besonders verletzlichen Personen arbeiten. Wir wollen so sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein besonders hohes Infektionsrisiko und ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben besser geschützt werden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommt hier eine besondere Verantwortung zu.

Ich möchte betonen: Ein Impfstoff wird nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Alle bisher in Europa zugelassenen Impfstoffe bieten einen guten Schutz und werden deshalb von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Das gilt auch für Kinder ab 12 Jahren. Wie bei jeder Impfung und übrigens auch jedem anderen medizinischen Eingriff gibt es vereinzelt Nebenwirkungen. Bis zum 1. März wurden laut Bloomberg weltweit mehr als 10,7 Milliarden Impfdosen gegen das Corona Virus verabreicht. . Gerüchte über massenhafte Impfschäden oder gar tausendfache Todesfälle durch Impfungen haben sich als falsch herausgestellt.

Im Frühjahr diesen Jahres wird im Deutschen Bundestag über eine Impfpflicht abgestimmt. Ich werde für eine allgemeine Impfpflicht stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi MdB

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